Norm
KO §29 Z1Rechtssatz
Bei der Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Empfängers von der Unentgeltlichkeit der Verfügungen der Gemeinschuldnerin ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es im Geschäftsverkehr durchaus üblich ist, dass in einem Konzern auf Anweisung eines Konzernunternehmens ein anderes oder mehrere andere Konzernunternehmen die Verbindlichkeiten des anweisenden Konzernunternehmens begleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123865Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011