Norm
ASVG §333Rechtssatz
Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH ist bei der Nutzung und Verwaltung einer früheren bundeseigenen Liegenschaft anstatt des Bundes als Unternehmer tätig. Diese unternehmerische Funktion und die Übernahme der Instandhaltungspflicht, rechtfertigen die Anwendung des Haftungsprivilegs auf die BIG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123853Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011