Norm
RAO §7a Abs4Rechtssatz
§ 13 Abs 4 Satz 1 ZustG kann einen gültigen Zustellvorgang nicht ersetzen. Auch § 7a Abs 4 RAO sieht eine Zustellfiktion oder eine von den Zustellvorschriften des ZustG abweichende Möglichkeit der Zustellung nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123851Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019