Norm
ABGB §857Rechtssatz
Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123730Im RIS seit
28.06.2008Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020