Norm
StPO §395Rechtssatz
Juristische Prozessbegleiter haben keinen Honoraranspruch gegen den Klienten; es ist daher auch kein Kostenbestimmungsantrag zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2008:RL0000076Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008