Norm
UVG §20Rechtssatz
Eine Einstellung von Vorschüssen nur für einen begrenzten, aus Sicht der erstinstanzlichen Beschlussfassung in der Vergangenheit liegenden Zeitraum wird in der Literatur für zulässig erachtet. Dieser Ansicht schließt sich der Oberste Gerichtshof an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123631Im RIS seit
10.07.2008Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021