Norm
ZPO §366 Abs1Rechtssatz
Wenn ein Beweissicherungsverfahren vor dem Anhängigwerden eines Rechtsstreits (unabhängig von einem anhängigen Rechtsstreit) und damit vor dem Bezirksgericht geführt wird, kann die Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen - ungeachtet der Bestimmung des § 366 Abs 1 ZPO - selbstständig beim übergeordneten Landesgericht mit Rekurs bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123678Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
22.11.2011