Norm
EO §156 Abs2 IIARechtssatz
Der Ersteher erwirbt die vollen Eigentumsbefugnisse mit Rechtskraft der Erteilung des Zuschlags und Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Er ist dann auch zur Räumungsklage gegen einen vom Verpflichteten verschiedenen Dritten legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123680Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
16.08.2018