RS OGH 2008/6/11 13Os62/08d, 13Os93/08p (13Os94/08k)

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Veröffentlicht am 11.06.2008
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Norm

StPO §23
StPO §292

Rechtssatz

Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist das Vorliegen eines von einem strafgerichtlichen Organwalter veranlassten Vorgangs. Tätigkeiten der Verwaltung hingegen scheiden von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aus. 15 Os 126/06b, 127/06z, ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. Diesem Erkenntnis lag nämlich eine hinreichend deutlich auf Verletzung richterlicher Protokollierungs- und Belehrungspflichten bezogene Beschwerdeführung zugrunde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123625

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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