Norm
StPO §23Rechtssatz
Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ergreifung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist das Vorliegen eines von einem strafgerichtlichen Organwalter veranlassten Vorgangs. Tätigkeiten der Verwaltung hingegen scheiden von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aus. 15 Os 126/06b, 127/06z, ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen. Diesem Erkenntnis lag nämlich eine hinreichend deutlich auf Verletzung richterlicher Protokollierungs- und Belehrungspflichten bezogene Beschwerdeführung zugrunde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123625Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008