Norm
ABGB idF FamErbRÄG 2004 §810 Abs2Rechtssatz
Auf Basis der durch § 810 ABGB idF des FamErbRÄG 2004 geschaffenen Rechtslage besteht kein Grund, den Begriff des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs dahin auszulegen, dass schon allein ein Ansuchen um Anmerkung einer Veräußerungsrangordnung eine abhandlungsgerichtliche Genehmigung erfordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123929Im RIS seit
24.07.2008Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013