Norm
ZPO §411 HRechtssatz
Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Gericht berechtigt ist, die durch eine rechtskräftige einstweilige Verfügung auferlegten Verbote und Beschränkungen aufgrund eines neuen Antrags der gefährdeten Partei mit neuer einstweiliger Verfügung auszuweiten beziehungsweise abzuändern, ist nach den allgemeinen Grundsätzen über die materielle Rechtskraft zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123925Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008