RS OGH 2008/6/26 2Ob101/08d

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Veröffentlicht am 26.06.2008
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Norm

ZPO §411 H
EO §378 A

Rechtssatz

Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Gericht berechtigt ist, die durch eine rechtskräftige einstweilige Verfügung auferlegten Verbote und Beschränkungen aufgrund eines neuen Antrags der gefährdeten Partei mit neuer einstweiliger Verfügung auszuweiten beziehungsweise abzuändern, ist nach den allgemeinen Grundsätzen über die materielle Rechtskraft zu lösen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123925

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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