Norm
ABGB §871 FRechtssatz
Für vertragliche Ansprüche wie laesio enormis, Irrtumsanfechtung beziehungsweise Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände, dessen Eigenschaft als Schein- oder Umgehungsgeschäft zur Verdeckung einer unzulässigen Ablöseforderung der Mieter gar nicht behauptet, bleibt der streitige Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123924Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008