RS OGH 2008/6/26 2Ob55/08i, 10Ob81/08x, 6Ob103/19v, 10Ob41/20g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2008
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Norm

ABGB §1325 E4

Rechtssatz

Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 55/08i
    Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 55/08i
  • 10 Ob 81/08x
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 Ob 81/08x
    Vgl auch
  • 6 Ob 103/19v
    Entscheidungstext OGH 24.09.2019 6 Ob 103/19v
    Beisatz: Hier: Zweijähriges Geschwisterkind. (T1)
  • 10 Ob 41/20g
    Entscheidungstext OGH 24.11.2020 10 Ob 41/20g
    Beisatz: Hier: Tod eines von drei nicht mehr in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden, erwachsenen Geschwistern bei einem Lawinenunglück; herzliche und innige Beziehung zwischen dem Verstorbenen und seinen Geschwistern auch nach Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft; regelmäßiger Kontakt; gemeinsame Urlaube; Geschwister durch frühen Tod der Mutter „zusammengeschweißt“ = intensive Gefühlsgemeinschaft. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123938

Im RIS seit

26.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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