Norm
ABGB §1325 E4Rechtssatz
Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123938Im RIS seit
26.07.2008Zuletzt aktualisiert am
03.02.2021