Norm
ZPO §272 DRechtssatz
Der Anscheinsbeweis wird in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123919Im RIS seit
26.07.2008Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018