RS OGH 2008/6/27 13R98/08i

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Veröffentlicht am 27.06.2008
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Norm

ZPO §43

Rechtssatz

Zulässige Teilzahlungen vor und während des Prozesses beeinflussen nicht nur die Bemesssungsgrundlage, sondern auch die Berechnung der Obsiegensquote.

Unzulässige Teilzahlungen vor und während des Prozesses hingegen verringern nur die Bemessungsgrundlage, haben aber keinen Einfluss auf die Obsiegensquote, sofern der Kläger in den folgenden Abschnitten mit den betreffenden Forderungen zumindest zu einem geringen Teil erfolgreich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000418

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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