Norm
DSt 1990 §25 Abs2Rechtssatz
Die Stellung eines Delegierungsantrags schon vor Vorliegen eines Einleitungsbeschlusses ist nach dem Wortlaut des § 25 Abs 2 DSt jedenfalls zulässig und aus verfahrensökonomischer Sicht auch sinnvoll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123725Im RIS seit
30.07.2008Zuletzt aktualisiert am
06.11.2013