RS OGH 2008/7/7 6Ob4/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2008
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Norm

FBR §18
FBG §40 Abs1
FBG §40 Abs4

Rechtssatz

Die in § 40 Abs 1 letzter Satz FBG normierte Vermutung der Vermögenslosigkeit einer Kapitalgesellschaft setzt keine Androhung und/oder die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB voraus.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 4/08v
    Entscheidungstext OGH 07.07.2008 6 Ob 4/08v
    Beisatz: Der Gesetzgeber nimmt bewusst in Kauf, dass bei der erleichterten amtswegigen Löschung von Kapitalgesellschaften unter Umständen auch vermögende Gesellschaften gelöscht werden könnten, sieht doch § 40 Abs 4 FBG ein für solche Fälle anzuwendendes Verfahren vor. Zur Widerlegung der Vermutung hat die Gesellschaft überdies ohnehin Gelegenheit, ist sie doch im Löschungsverfahren gemäß § 18 FBG aufzufordern, sich zur beabsichtigten Löschung zu äußern. (T1); Veröff: SZ 2008/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123710

Im RIS seit

06.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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