Norm
StVergG §51Rechtssatz
Mangelt es in einer Ausschreibung an Kriterien für den Zuschlag und deren Gewichtung, so ist der Billigstbieter auch Bestbieter, wenn die Ausschreibung klar und eindeutig die Herstellung eines dem Stand der Technik entsprechenden Werks vorgab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123903Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008