RS OGH 2008/7/8 4Ob98/08b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2008
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Norm

StVergG §51
BVergG 2002 §67 Abs3
BVergG 2006 §80 Abs3

Rechtssatz

Mangelt es in einer Ausschreibung an Kriterien für den Zuschlag und deren Gewichtung, so ist der Billigstbieter auch Bestbieter, wenn die Ausschreibung klar und eindeutig die Herstellung eines dem Stand der Technik entsprechenden Werks vorgab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123903

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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