Norm
UWG §1 Abs2 Satz2 C10Rechtssatz
An Kinder gerichtete Werbung ist - wie sich wohl auch aus einem Gegenschluss zu Z 28 des Anhangs zum UWG ergibt - nicht absolut unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123823Im RIS seit
07.08.2008Zuletzt aktualisiert am
28.11.2013