Norm
UWG §1 Abs2 Satz2 C10Rechtssatz
Auf die Auslegung von Z 28 des Anhangs zum UWG kommt es nicht an, wenn nicht die generell missbilligte Geschäftspraktik, Kinder als Kaufmotivatoren für ihre Eltern zu instrumentalisieren beanstandet wird, sondern dass zu diesem Zweck gegenüber den Kindern unlautere Mittel eingesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123822Im RIS seit
07.08.2008Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013