RS OGH 2008/7/9 9Ob45/08w, 8Ob12/10p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2008
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Norm

ZPO §224 Abs1

Rechtssatz

Bei der Überprüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels ist von Amts wegen auch zu prüfen ist, ob eine Ferialsache iSd § 224 Abs 1 ZPO vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123751

Im RIS seit

08.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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