RS OGH 2008/7/9 9ObA91/07h

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Veröffentlicht am 09.07.2008
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Norm

AÜG §3

Rechtssatz

Bei der Subüberlassung von Arbeitskräften tragen sowohl der Überlasser als auch der Erstbeschäftiger alle Arbeitgeberpflichten, der Erstbeschäftiger ist auch als Beschäftiger anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 91/07h
    Entscheidungstext OGH 09.07.2008 9 ObA 91/07h
    Bem: Mit ausführlicher Begründung und Auseinandersetzung mit der Lehre. (T1); Veröff: SZ 2008/100

Schlagworte

Kettenverleih, Zwischenverleih, Mehrfachverleih

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123956

Im RIS seit

08.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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