Norm
ZPO §234Rechtssatz
Der Eintritt des Nebenintervenienten an Stelle der Hauptpartei ist hier (Eintritt des Masseverwalters nach rechtskräftiger Anfechtung der Zession) nur von der Zustimmung des Gegners der Hauptpartei abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123992Im RIS seit
08.08.2008Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012