RS OGH 2008/7/9 7Ob49/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2008
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Norm

ZPO §234

Rechtssatz

Der Eintritt des Nebenintervenienten an Stelle der Hauptpartei ist hier (Eintritt des Masseverwalters nach rechtskräftiger Anfechtung der Zession) nur von der Zustimmung des Gegners der Hauptpartei abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123992

Im RIS seit

08.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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