RS OGH 2008/7/14 5Ob73/08h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2008
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Norm

MRG §16 Abs8
MRG §26 Abs4
MRG §37 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Präklusionsfrist des § 26 Abs 4 MRG wird nur durch einen materiellrechtlich begründeten rechtzeitigen Sachantrag gewahrt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 73/08h
    Entscheidungstext OGH 14.07.2008 5 Ob 73/08h
    Beisatz: Hier: Der innerhalb der Präklusionsfrist gestellte Antrag war ursprünglich gegen den nicht passiv legitimierten Erstantragsgegner gerichtet und wurde erst nach Fristablauf auf die Zweitantragsgegnerin ausgedehnt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123975

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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