Norm
KartG 2005 §5Rechtssatz
Auch ein Monopolist kann die Belieferung von Nachfragern ablehnen, dies setzt jedoch das Vorliegen eines wichtigen (sachlichen) Grundes voraus. Die Bewertungskriterien des Monopolisten müssen dem Transparenzgebot und dem Sachlichkeitsgebot entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123762Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008