RS OGH 2008/7/23 8Rs60/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2008
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Norm

ASGG §13 und Geo §116

Rechtssatz

Für die nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu erfolgende Beratung und Abstimmung über die Urteilsfällung steht die Möglichkeit eines Beschlusses im Umfrageweg im Verhandlungssaal gemäß § 116 Abs 5 Geo nicht offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000423

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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