Norm
ASGG §13 und Geo §116Rechtssatz
Für die nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu erfolgende Beratung und Abstimmung über die Urteilsfällung steht die Möglichkeit eines Beschlusses im Umfrageweg im Verhandlungssaal gemäß § 116 Abs 5 Geo nicht offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000423Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008