Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Zwar sind Zwischenurteile hinsichtlich ihrer formellen Voraussetzungen grundsätzlich nur im Rahmen einer geltend zu machenden (hier jedoch unterbliebenen) Mangelhaftigkeit des Verfahrens überprüfbar; dies gilt jedoch nicht für der rechtlichen Beurteilung zuzuordnende Feststellungsmängel zur Lösung der materiell-rechtlichen Frage der Anspruchsvoraussetzungen, deren rechtliche Beurteilung jedenfalls revisibel ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123877Im RIS seit
04.09.2008Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020