RS OGH 2008/8/5 8Ob70/08i, 2Ob144/09d, 7Ob191/16p, 4Ob96/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2008
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Norm

ZPO §393 Abs1
ZPO §393 Abs3

Rechtssatz

Zwar sind Zwischenurteile hinsichtlich ihrer formellen Voraussetzungen grundsätzlich nur im Rahmen einer geltend zu machenden (hier jedoch unterbliebenen) Mangelhaftigkeit des Verfahrens überprüfbar; dies gilt jedoch nicht für der rechtlichen Beurteilung zuzuordnende Feststellungsmängel zur Lösung der materiell-rechtlichen Frage der Anspruchsvoraussetzungen, deren rechtliche Beurteilung jedenfalls revisibel ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123877

Im RIS seit

04.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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