Norm
ABGB §1392 CRechtssatz
Die Bestimmung des § 16 BTVG ist dahin zu verstehen, dass bloß eine Zession zahlungshalber angeordnet ist, mit der die Ansprüche des Erwerbers gegen den Bauträger zusätzlich abgesichert werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123876Im RIS seit
04.09.2008Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018