Norm
BauKG §9 Abs4Rechtssatz
Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124225Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009