RS OGH 2008/8/14 2Ob155/08w, 5Ob60/20i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.08.2008
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Norm

ABGB §833 B3
ABGB §835 B

Rechtssatz

Dem Eingriff eines Dritten fehlt die Eigenmacht schon dann, wenn nur ein Teilhaber den Eingriff gestattet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124237

Im RIS seit

13.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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