Norm
ABGB §833 B3Rechtssatz
Dem Eingriff eines Dritten fehlt die Eigenmacht schon dann, wenn nur ein Teilhaber den Eingriff gestattet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124237Im RIS seit
13.09.2008Zuletzt aktualisiert am
16.02.2021