Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Dass die eine freie Dienstnehmerin nur Provisionseinkünfte, aber kein Fixgehalt bezogen hat, steht aber dem Anspruch auf Kündigungsentschädigung nicht entgegen. Im Zweifel ist diese nach den zuletzt durchschnittlich verdienten Provisionen zu bemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124052Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008