Norm
ZPO §237 Abs3 ARechtssatz
Der Beschluss mit dem auf Grund einer Klagsrückziehung das Verfahren als beendet erklärt wird, beziehungsweise mit dem die Klagsrückziehung zur Kenntnis genommen wird, ist mit Nichtigkeitsklage bekämpfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124054Im RIS seit
19.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012