RS OGH 2008/8/20 9ObA23/08k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

ZPO §237 Abs3 A
ZPO §529 Abs1 B1

Rechtssatz

Der Beschluss mit dem auf Grund einer Klagsrückziehung das Verfahren als beendet erklärt wird, beziehungsweise mit dem die Klagsrückziehung zur Kenntnis genommen wird, ist mit Nichtigkeitsklage bekämpfbar.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 23/08k
    Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 ObA 23/08k
    Bem: Mit ausführlicher Begründung. (T1); Veröff: SZ 2008/111

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124054

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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