RS OGH 2008/8/20 9ObA89/07i

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Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

ArbVG §72
ZPO §406

Rechtssatz

Da § 72 ArbVG darauf abzielt, die logistischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats zu schaffen, müssen bei Prüfung der Erforderlichkeit der begehrten Sacherfordernisse nicht nur die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Betriebsrat verrichteten Tätigkeiten, sondern auch jene Tätigkeiten, deren Vornahme durch die Beistellung der begehrten Sacherfordernisse erst ermöglicht werden soll, in die Betrachtung einfließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123848

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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