Norm
ArbVG §72Rechtssatz
Der Umfang der Beistellungspflicht ist anhand einer Interessenabwägung zwischen den Bedürfnissen des Betriebsrats einerseits und der Größe des Betriebs im Sinne der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebsinhabers andererseits zu bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123844Im RIS seit
19.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012