Norm
ArbVG §72Rechtssatz
Dem Betriebsrat kommt in Phasen der Umstrukturierung und bei Betriebsänderungen im Regelfall ein größeres Bedürfnis an Bürokapazitäten zu, als in Phasen des regelmäßigen Betriebsablaufs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123846Im RIS seit
19.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012