Norm
JN §1 BVIaRechtssatz
Seit der Novellierung des § 4 PostG 1997 durch BGBl I 2006/2 ist die Schließung eines Postamtes nun in ein der verwaltungsbehördlichen Überprüfung unterliegendes Gesamtkonzept eingepasst. Ob die Schließung diesem Gesamtkonzept entspricht, ist im Verwaltungsweg und nicht durch die ordentlichen Gerichte zu klären. Insoweit ist daher der Rechtsweg unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124053Im RIS seit
19.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012