RS OGH 2008/8/20 9Ob11/08w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2008
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Norm

JN §1 BVIa
PostG 1997 §3 ABs4
PostG 1997 §4 Abs5
PostG 1997 §28
PostG 1997 §28a

Rechtssatz

Seit der Novellierung des § 4 PostG 1997 durch BGBl I 2006/2 ist die Schließung eines Postamtes nun in ein der verwaltungsbehördlichen Überprüfung unterliegendes Gesamtkonzept eingepasst. Ob die Schließung diesem Gesamtkonzept entspricht, ist im Verwaltungsweg und nicht durch die ordentlichen Gerichte zu klären. Insoweit ist daher der Rechtsweg unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124053

Im RIS seit

19.09.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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