Norm
ArbVG §72Rechtssatz
Die Aufgaben des Betriebsrats bedingen oft seine rasche Erreichbarkeit, was insbesondere dann, wenn sich das freigestellte Betriebsratsmitglied - etwa aufgrund der örtlichen Zersplitterung des Betriebs - sehr oft nicht in der Zentrale des Betriebs aufhalten wird, die Beistellung eines Mobiltelefons erforderlich macht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123850Im RIS seit
19.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012