Norm
StGB §146 ERechtssatz
Das unrichtige Ausfüllen eines Vermögensbekenntnisses ausschließlich zur Erlangung der Verfahrenshilfe im Strafverfahren ist nicht als Betrug zu beurteilen. Denn die diesbezüglichen Vermögensinteressen des Bundes stehen im Dienste des staatlichen Strafverfolgungsinteresses und sind diesem gleichzuhalten. Der staatliche Strafanspruch ist aber für sich allein gegen den Beschuldigten nicht strafrechtlich geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124412Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009