Norm
ABGB §274 Abs2Rechtssatz
Vor Bestellung eines Rechtsanwalts zum Sachwalter hat das Gericht mit aktenkundigen Verwandten der Betroffenen in Kontakt zu treten und - sollten auch schriftliche Anfragen ergebnislos bleiben - an den örtlich zuständigen Sachwalterverein heranzutreten. Der Hinweis auf eine gerichtsbekannte Überlastung des Vereins greift einer Ablehnung vor und lässt die Möglichkeit unberücksichtigt, dass der Verein eine konkrete Sachwalterschaft trotz Überlastung übernehmen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124000Im RIS seit
25.09.2008Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012