RS OGH 2008/8/26 4Ob117/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.2008
beobachten
merken

Norm

UrhG §15 Abs4

Rechtssatz

Der Auftrag zur Erstellung von Plänen für ein Bauwerk schließt das ausschließliche Recht der Bauausführung und - mangels einer (ausdrücklichen) gegenteiligen Vereinbarung - der Benützung durch Dritte (zur Baudurchführung) ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123826

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten