Norm
ARB 1994 Art9 Pkt1Rechtssatz
Wenn sich der Versicherer nicht innerhalb der 14-tägigen Frist äußert, kann er die Klagseinbringung entsprechend dem übermittelten Entwurf nicht als Obliegenheitsverletzung geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124257Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009