RS OGH 2008/8/27 7Ob103/08k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2008
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Norm

ARB 1994 Art9 Pkt1
VersVG §158n

Rechtssatz

Wenn sich der Versicherer nicht innerhalb der 14-tägigen Frist äußert, kann er die Klagseinbringung entsprechend dem übermittelten Entwurf nicht als Obliegenheitsverletzung geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124257

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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