Norm
StPO §5 Abs1 BRechtssatz
Neben unter ausdrücklicher Nichtigkeitsdrohung stehenden Beweisverboten sind weitere unter der Voraussetzung denkbar, dass sie den mit Nichtigkeit bewehrten einigermaßen gleichwertig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124168Im RIS seit
26.09.2008Zuletzt aktualisiert am
14.07.2020