Norm
StGB §28 GRechtssatz
§ 278c Abs 2 StGB ist eine unselbständige Qualifikation, somit nicht erst strafrahmen-, vielmehr bereits strafsatzbestimmend. Daher ist sie Gegenstand einer Subsumtions-, nicht bloß einer Sanktionsrüge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124167Im RIS seit
26.09.2008Zuletzt aktualisiert am
08.06.2010