RS OGH 2008/9/2 8ObA59/08x

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Veröffentlicht am 02.09.2008
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Norm

GlBG §7 Abs1
GlBG §7 Abs2

Rechtssatz

Die von der Judikatur herausgearbeiteten Kriterien zur Bemessung des Ersatzanspruchs bei sexueller Belästigung können grundsätzlich auch bei der geschlechtsbezogenen Belästigung angewendet werden.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 59/08x
    Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 ObA 59/08x
    Bem: Hier war noch das GlBG in der Fassung vor der am 1.8.2008 in Kraft getretenen Novelle BGBl I 2008/98 anzuwenden. (T1)

Schlagworte

Schadenersatz; immaterieller Schaden; Gleichbehandlungsgesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124075

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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