Norm
GlBG §7 Abs1Rechtssatz
Die von der Judikatur herausgearbeiteten Kriterien zur Bemessung des Ersatzanspruchs bei sexueller Belästigung können grundsätzlich auch bei der geschlechtsbezogenen Belästigung angewendet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schadenersatz; immaterieller Schaden; GleichbehandlungsgesetzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124075Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009