RS OGH 2008/9/3 3Ob35/08f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2008
beobachten
merken

Norm

ZPO §614 Abs2

Rechtssatz

Die in § 614 Abs 2 ZPO erwähnte Vorlage soll nur dann gefordert werden, wenn Zweifel über das Vorliegen der Schiedsvereinbarung bestehen. Sie muss nicht einmal dann angeordnet werden, wenn dies vom Antragsgegner ausdrücklich beantragt wird, es liegt vielmehr im (pflichtgemäßen) Ermessen des Exekutionsgerichts, ob es eine solche Vorlage anordnet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124090

Im RIS seit

03.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten