Norm
ABGB §164 Abs1 Z3 litbRechtssatz
Neue, gegen die Vaterschaft des Anerkennenden sprechende Umstände können auch darin bestehen, dass die Glaubhaftmachung (von vornherein vorhandener, den Zweifel an der Vaterschaft begründender Tatsachen) erst nachträglich durch neue Beweismittel, so etwa durch eine DNA-Analyse, möglich wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124235Im RIS seit
04.10.2008Zuletzt aktualisiert am
21.10.2013