RS OGH 2008/9/9 10ObS111/08h

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Veröffentlicht am 09.09.2008
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten, der nach erfolgreicher Absolvierung einer Lehre als Kfz-Elektriker und Ausübung dieser Tätigkeit zuletzt viele Jahre lang als Angestellter im Außendienst tätig war, ist von dieser Angestelltentätigkeit auszugehen; dies auch dann, wenn für diese Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Arbeiterberufes von wesentlicher Bedeutung waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124117

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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