RS OGH 2008/9/9 5Ob186/08a, 5Ob274/08t, 5Ob183/09m, 5Ob154/20p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2008
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Norm

WEG 2002 §20 Abs4 Satz2
WEG 2002 §24 Abs1
WEG 2002 §28 Abs1 Z1
WEG 2002 §28 Abs1 Z3

Rechtssatz

Aus § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002 ist keine Verpflichtung des Verwalters abzuleiten, bei Einholung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Anbote zum Gegenstand der Abstimmung zu machen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 186/08a
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 5 Ob 186/08a
    Beisatz: § 17 Abs 2 Z 3 WEG 1975 und § 20 Abs 4 Satz 3 WEG 2002 sollen lediglich die den Verwalter treffenden Treue- beziehungsweise Sorgfaltspflichten konkretisieren und damit die leichtere Überprüfbarkeit von Verwaltungsmaßnahmen durch die Wohnungseigentümer sicherstellen. Die Wohnungseigentümer sollen ausreichend darüber informiert werden, welche (größeren) Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten vorgenommen werden und was diese kosten. (T1); Bem: Mit näheren Ausführungen zum Inhalt der Pflicht nach § 20 Abs 4 zweiter Satz WEG 2002. (T2)
  • 5 Ob 274/08t
    Entscheidungstext OGH 01.09.2009 5 Ob 274/08t
    Auch; Beisatz: Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. (T3); Bem: Siehe auch RS0125241. (T4)
  • 5 Ob 183/09m
    Entscheidungstext OGH 15.12.2009 5 Ob 183/09m
    Auch; Beisatz: Die Frage nach der allenfalls rechtswidrig unterbliebenen Einholung von Vergleichsanboten (§ 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002) hat keinen Einfluss darauf, dass es tatsächlich zu einem die Eigentümergemeinschaft betreffenden, auf einen Vertrag mit einem dritten Unternehmer beruhenden Leistungsaustausch gekommen ist, der im Rahmen einer vollständigen Jahresabrechnung darzustellen und auszuweisen ist. (T5)
  • 5 Ob 154/20p
    Entscheidungstext OGH 15.04.2021 5 Ob 154/20p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124147

Im RIS seit

09.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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