Norm
UVG §7 Abs2Rechtssatz
Im Fall des § 7 Abs 2 UVG ist eine Differenzierung zwischen Inlands- und Auslandshaft nicht gerechtfertigt. Der Verweis auf eine Haft nach § 4 Z 3 UVG trägt nicht die Beschränkung auf eine Haft im Inland in sich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124111Im RIS seit
09.10.2008Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012