RS OGH 2008/9/9 10Ob60/08h

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Veröffentlicht am 09.09.2008
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Norm

UVG §7 Abs2

Rechtssatz

Im Fall des § 7 Abs 2 UVG ist eine Differenzierung zwischen Inlands- und Auslandshaft nicht gerechtfertigt. Der Verweis auf eine Haft nach § 4 Z 3 UVG trägt nicht die Beschränkung auf eine Haft im Inland in sich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124111

Im RIS seit

09.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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