RS OGH 2008/9/19 4R178/08w

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Veröffentlicht am 19.09.2008
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Norm

ZPO §63 Abs2

Rechtssatz

Proponenten einer durch Hinterlegung der Satzung zwar gegründeten, aber noch nicht tätigen politischen Partei, deren satzungsgemäße Organe schon seit Jahren nicht bestellt wurden, die unter anderem die Erlangung einer Parteiförderung anstreben, sind wirtschaftlich Beteiligte iS des § 63 Abs 2 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2008:RI0000180

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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