Norm
ZPO §63 Abs2Rechtssatz
Proponenten einer durch Hinterlegung der Satzung zwar gegründeten, aber noch nicht tätigen politischen Partei, deren satzungsgemäße Organe schon seit Jahren nicht bestellt wurden, die unter anderem die Erlangung einer Parteiförderung anstreben, sind wirtschaftlich Beteiligte iS des § 63 Abs 2 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2008:RI0000180Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009